Schulkonferenz
Hessens Schulen haben besondere Rechte für eigene Entscheidungen. Zusätzlich zu Gesamtkonferenz, Schuleltern-beirat und Schülervertretung ist die Schulkonferenz nach §§ 128 bis 132 des Hessischen Schulgesetzes ein weiteres Entscheidungsgremium. Sie bietet die Chance der Zusammenarbeit von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern und deren Eltern an einem Tisch und eröffnet die Möglichkeit, über Gruppeninteressen hinaus gemeinsam Schule zu machen.
Die Schulkonferenz berät und entscheidet nach § 129 des Hessischen Schulgesetzes z.B. über:
- das Schulprogramm,
- Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten,
- Mitarbeit von Eltern und anderen Personen im Unterricht und bei Schulveranstaltungen,
- die Stellung eines Antrags auf Durchführung eines Schulversuchs oder der Umwandlung einer Schule in eine Versuchsschule und zur Erprobung eines Modells erweiterter Selbstständigkeit,
- Grundsätze für die Einrichtung und den Umfang freiwilliger Unterrichts- und Betreuungsangebote,
- Öffnung der Schule nach außen,
- den schuleigenen Haushalt.
Die Schulkonferenz wird gewählt, indem jede Gruppe ihre Vertreterinnen und Vertreter für sich wählt, also
- die Gesamtkonferenz aus ihrer Mitte die Lehrerinnen und Lehrer,
- der Schulelternbeirat aus der Mitte aller Eltern,
- der Schülerrat aus dem Kreise aller Schülerinnen und Schüler.
Schulkonferenz Schuljahr 2021/22 bis 2023/24
Vorsitzende:
Frau Michaela Krumme
Mitglieder aus der Lehrerschaft:
Frau Kristina Wiegand
Herr Ulrich Meister
Frau Angelika Grafe-Bunzenthal
Frau Anna-Lena Schmidt
Herr Fabian Kossin
Frau Claudia Striegel (1. Ersatz)
Frau Susan Apel (2. Ersatz)
Mitglieder aus der Elternschaft:
Eltern haben ein Mitwirkungsrecht!
Engagierte Mitarbeit von Eltern ist sehr wichtig. Nur so können Entscheidungen für unsere Kinder und für unsere Schule gemeinsam mit der Schulleitung und den Lehrern getroffen werden.
Herzlichen Dank und schön, dass Sie uns unterstützen.